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INTERNATIONALES WIRTSCHAFTS- UND VERTRAGSRECHT
Ich biete meiner Mandantschaft persönlichen Rechtsbeistand in der traditionellen und der digitalen Wirtschaft - über Sprachbarrieren und Staatsgrenzen hinweg.
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Ich verfüge über 20 Jahre Erfahrung im nationalen und insbesondere grenzüberschreitenden Vertragsrecht und begleite Sie in Ihren Vertragsangelegenheiten im B2B- und B2C-Bereich.
Ich stehe Ihnen in strategischen, operativen und Compliance-Fragen in allen Phasen des Vertragsprozesses zur Seite: von der Planung und Konzeption über die Verhandlung und Durchführung bis hin zur Beendigung und der nachvertraglichen Phase.
Darüber hinaus unterstütze ich Sie bei Internationalisierungsprojekten innerhalb und außerhalb der EU.
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Ich verfüge über umfangreiche Erfahrung im nationalen und grenzüberschreitenden Handels- und Vertriebsrecht, sowohl im traditionellen Handel als auch im E-Commerce.
Ich begleite Sie entlang der gesamten Lieferkette, insbesondere bei Einkaufs-, Produktions- und Fertigungsverträgen, bei Handelsvertreter-, Vertragshändler-, Franchise- und Lizenzverträgen sowie bei Dienstleistungs-, Werk-, Kauf- und Lieferverträgen in verschiedenen Branchen.
Ich unterstütze Sie bei der Steuerung vertraglicher Compliance-Anforderungen in der Lieferkette, die sich aus Gesetzen, internen Richtlinien oder Anforderungen Ihrer Geschäftspartner ergeben. Dazu gehören Themen wie Exportkontrolle, Sanktionen, Antikorruption, ESG, geistiges Eigentum, Datenschutz und Cybersicherheit.
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Ich berate Unternehmen in allen Fragen des Lauterkeitsrechts, des Verbraucherschutzes und des Werberechts sowie des Vertriebskartellrechts, national und grenzüberschreitend.
Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Werbeaussagen und Vertriebskommunikation nach den europäischen Vorgaben gegen unlautere Geschäftspraktiken und deren nationaler Umsetzung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den neuen EU-Vorgaben gegen Greenwashing, einschließlich der Prüfung von Umweltaussagen, Nachhaltigkeitslabels und Zertifizierungen.
Im Vertriebskartellrecht berate ich zu vertikalen Vereinbarungen und Vertriebssystemen, insbesondere zur Vereinbarkeit von Selektivvertrieb, Exklusivvertrieb und Online-Vertriebsbeschränkungen mit dem europäischen Vertriebskartellrecht.
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Ich unterstütze Sie dabei, sich in der komplexen Rechtslandschaft rund um Innovation und Kreativität zurechtzufinden.
Ich berate Sie bei der Identifizierung, dem Schutz, der Verwaltung und der Verwertung von Rechten des geistigen Eigentums (IP-Rechte), darunter Patente, Marken, Designs, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte einschließlich Datenbanken und Software.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem IP-Vertragsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Abtretung und Lizenzierung von IP-Rechten, F&E-Vereinbarungen sowie Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs).
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Rechtsstreitigkeiten können in kurzer Zeit erhebliche Störungen und Schäden verursachen. Dies gilt insbesondere für grenzüberschreitende Streitigkeiten, bei denen unter anderem kulturelle und sprachliche Barrieren, Zuständigkeitsfragen und ein erhöhtes Prozessrisiko zu berücksichtigen sind. Ich empfehle daher ein vorausschauendes Konfliktmanagement, das dazu beiträgt, mögliche Spannungsfelder frühzeitig zu erkennen und angemessen zu steuern.
Kommt es dennoch zu einem Konflikt, stehe ich Ihnen sowohl bei der außergerichtlichen Lösung als auch in streitigen Verfahren fokussiert zur Seite, bei Bedarf in Zusammenarbeit mit ausgewählten Kolleginnen und Kollegen im In- und Ausland.
DATEN- UND TECHNOLOGIERECHT
Ich begleite Sie im digitalen Raum mit interdisziplinärer Kompetenz und einem innovationsfreundlichen Ansatz.
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Ich betreue Sie bei der rechtlichen Gestaltung und Absicherung Ihrer digitalen Geschäftsmodelle, insbesondere in den Bereichen Cloud-Computing, Software-as-a-Service (SaaS), künstliche Intelligenz (KI), E-Commerce, Apps und Social Media. Darüber hinaus behalte ich Entwicklungen in weiteren Technologiebereichen im Blick.
Ein Schwerpunkt liegt auf der vertraglichen Gestaltung und Absicherung digitaler Angebote unter Berücksichtigung internationaler Vertragsketten. Zudem helfe ich Ihnen dabei, Ihre Produkte an die regulatorischen Anforderungen verschiedener Rechtsordnungen anzupassen.
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Ich unterstütze Verantwortliche und Auftragsverarbeiter in allen Bereichen des nationalen und internationalen Datenschutz- und ePrivacy-Rechts.
Ich stehe Ihnen bei allen Fragen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie zu ergänzenden nationalen Vorgaben, etwa im Beschäftigtendatenschutz, zur Seite.
Auch im Bereich des ePrivacy-Rechts betreuen ich Sie umfassend, beispielsweise bei der Nutzung von Cookies und ähnlichen Technologien sowie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Online-Angebote und Marketingmaßnahmen.
Darüber hinaus begleiten ich Sie bei der Einhaltung von Datenschutzvorgaben außerhalb der EU, etwa dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG), der UK-DSGVO oder dem US-amerikanischen Datenschutzrecht, einschließlich des California Consumer Privacy Act (CCPA) und weiterer einzelstaatlicher Datenschutzgesetze.
Für eine nachhaltige Datenschutz-Compliance helfe ich Ihnen beim Aufbau und der Weiterentwicklung eines angemessenen Datenschutz-Managementsystems (DSMS) nach internationalen Standards und übernehme für Sie auf Wunsch die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten (DSB/DPO).
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Die rechtlichen Rahmenbedingungen für künstliche Intelligenz (KI) entwickeln sich rasant weiter. Ich unterstützen Sie dabei, die Risiken und regulatorischen Anforderungen zu verstehen und zu erfüllen, unabhängig davon, ob Sie KI-Systeme entwickeln, vertreiben oder in Ihrem Unternehmen einsetzen möchten.
Ein Schwerpunkt liegt auf der umfassenden Beratung zur EU-KI-Verordnung (AI Act) und den ergänzenden nationalen Bestimmungen, einschließlich aller Pflichten entlang der KI-Wertschöpfungskette. Darüber hinaus berate ich zu allen angrenzenden Rechtsgebieten wie Datenschutz, Cybersicherheit, Arbeitsrecht, geistiges Eigentum und Haftungsfragen.
Bei übergreifenden oder strategischen Fragestellungen helfe ich Ihnen außerdem dabei, eine angemessene KI-Governance zu entwickeln und umzusetzen, um verantwortungsvolle KI in Ihrem Unternehmen zu fördern, Chancen zu nutzen und Risiken angemessen zu steuern.
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Ich unterstütze Sie dabei, die rechtlichen Anforderungen im Bereich der Informations- und Cybersicherheit zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere die NIS-2-Richtlinie und ihre nationalen Umsetzungsvorschriften, der Digital Operational Resilience Act (DORA) und der Cyber Resilience Act (CRA).
Meine Beratung richtet sich sowohl an unmittelbar betroffene Unternehmen als auch an solche, die im Rahmen von Lieferketten oder Kundenanforderungen indirekt zur Umsetzung entsprechender Vorgaben verpflichtet sind.
Für eine nachhaltige Compliance helfe ich Ihnen beim Aufbau und der Weiterentwicklung eines angemessenen Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) nach internationalen Standards, insbesondere auch nach der ISO/IEC 27000-Reihe.
SCHULUNG UND SENSIBILISIERUNG
Ich unterstütze Sie dabei, gezielt Kompetenzen aufzubauen, um Compliance-Anforderungen zu erfüllen und Ihre Organisation strategisch weiterzuentwickeln.
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Schulungen sollen mehr leisten als Pflichterfüllung: Sie bauen konkrete Handlungskompetenz auf, damit Mitarbeitende im Alltag richtig entscheiden und zur Weiterentwicklung der Organisation beitragen können.
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Ich schule in Präsenz, als Webinar oder hybrid, standardisiert oder auf Ihre Organisation zugeschnitten.
Auf Wunsch übernehme ich Planung, Aktualisierung und Dokumentation. Die plattformgestützte Durchführung macht Schulungen auch für große Teilnehmerzahlen nachweisbar und für Ihre Organisation aufwandsarm.
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Im Mittelpunkt stehen derzeit KI-Kompetenz, Datenschutz, Cybersicherheit und geistiges Eigentum. Weitere Themen nehme ich nach Bedarf auf.
In einer Welt, die von Informationen überflutet wird, ist belastbares Wissen ein Wettbewerbsvorteil.
CHRISTIAN NOTDURFTER
Ich bin ein mehrsprachiger italienischer Rechtsanwalt und Universitätsdozent mit Zertifizierungen als Datenschutzbeauftragter (DSB/DPO) und Informationssicherheitsbeauftragter (ISO 27001) beim TÜV Süd sowie als Artificial Intelligence Governance Professional (AIGP) bei der IAPP.
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Ich bin Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bozen und als Rechtsanwalt in Italien zugelassen.
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Bevor ich meine international ausgerichtete selbstständige Tätigkeit aufnahm, sammelte ich unter anderem Erfahrung im Europäischen Parlament in Brüssel und Straßburg, in der Rechtsabteilung eines führenden Luft- und Raumfahrtunternehmens in Paris sowie in renommierten Anwaltskanzleien in Heidelberg, Bozen und Mailand. Zudem war ich Universitätsassistent und Dozent an der Universität Innsbruck.
Ich bin als Rechtsanwalt und ergänzend dazu als externer Datenschutzbeauftragter (DSB/DPO) tätig. Daneben lehre ich an der Freien Universität Bozen und halte regelmäßig Vorträge und Seminare.
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Ich studierte Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck, der Universität Padua und der University of Wales, Cardiff Law School.
Anschließend vertiefte ich meine Kenntnisse in mehreren berufsbegleitenden Spezialisierungsprogrammen, unter anderem in internationalem Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Datenschutzrecht an der Il Sole 24 Ore Business School in Mailand sowie am Institut für Informationsrecht (IViR) in Amsterdam.
Ich absolvierte außerdem den Executive Master für Unternehmensinternationalisierung am Nuovo Istituto di Business Internazionale (NIBI) in Mailand.
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Ich bin Mitglied der International Association of Privacy Professionals (IAPP), der Robotics & AI Law Society (RAILS), der Deutschen Gesellschaft für Vertriebsrecht (DGVR) und der Deutsch-Italienischen Juristenvereinigung (DIJV).
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Deutsch, Italienisch, Englisch und Französisch.
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Vortrag: The EU AI Act in the Automotive Sector, AES Expert Group AI & Digital Manufacturing (AIDM), NOI Techpark, Bozen, 18.6.2026
Vortrag: Datenschutz und Sicherheit, Gemeinde Nals, 16.4.2026
Webinar: KI und Recht für Mitarbeitende, WIFI, Handelskammer Bozen, 9.4.2026
Webinar: KI und Recht im Personalwesen, WIFI, Handelskammer Bozen, 13.3.2026
Webinar: KI und Recht – Was Unternehmen wissen müssen, WIFI, Handelskammer Bozen, 17.9.2025
Seminar: Datenschutz in Marketing und Vertrieb, WIFI, Handelskammer Bozen, 16.10.2024
Interview: „Ich bin vorsichtig optimistisch" (AI Act), Dolomiten, 21.3.2024
Interview: „Texte, Bilder, Musik: Wem gehören Inhalte aus der KI?", WIKU, 21.2.2024
Interview: „Künstliche Intelligenz: Es gibt bereits heute konkrete Gefahren" (AI Act), Stol Plus, 12.12.2023
Interview: „Der Teufel steckt bekanntlich im Detail" (AI Act), Dolomiten, 11.12.2023
Interview: „E-Mails überwachen: Was der Chef darf und was nicht", Dolomiten, 11.7.2023
Interview: „ChatGPT: Gefährliche Spielerei oder nützliches Instrument?" (Titelgeschichte), WIKU, 19.4.2023
Interview: „Vorsicht bei ChatGPT: Tappen Sie nicht in diese Falle!", Stol Plus, 14.4.2023
Beratung bei der Veranstaltung: Brexit – was ändert sich 2022?, IDM Bozen, 23.2.2022
Vortrag: Data Protection by Design and Default for Developers, SFScon 2021, Bozen, 12.11.2021
Beitrag: „Spione auf meinem Handy? Die heikle Sache mit den Cookies", Dolomiten, 25.9.2021
Beitrag: „Der ‚Spion' auf meinem Handy", Stol Plus, 15.9.2021
Interview: „Die Datenmengen sind hochproblematisch", Dolomiten, 20.5.2021
Beratung bei der Veranstaltung: Brexit – Auswirkungen für Südtirol, IDM Bozen, 16.2.2021
Vortrag: Geistiges Eigentum für Architekten und Designer, Architektenkammer Bozen, Bruneck, 16.11.2018
Artikel: „Besser geschützt – So wird die europäische Datenschutz-Grundverordnung in Italien und Südtirol angewandt" (Titelgeschichte), WIKU, 26.9.2018
Vortrag: Die Datenschutz-Grundverordnung, Konferenz „Blick nach Europa", Universität Innsbruck, Schloss Prösels, Völs am Schlern, 7.7.2018
Artikel: „99 Artikel für mehr Datenschutz" (Titelgeschichte), WIKU, 9.5.2018
Seminar: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), WIFI Bozen, 16.3.2018
Vortrag: US-amerikanische Verträge, Informationsveranstaltung „USA – Business as usual?", IDM Bozen, 26.9.2017
Seminar: Der internationale Vertragshändlervertrag, WIFI, Handelskammer Bozen, 24.10.2016
Artikel: „Internationale Handelsverträge: Chancen und Fallstricke hinsichtlich anwendbarem Recht und zuständigem Gericht – Welches Gesetz regiert?", SWZ 8/16, 26.2.2016
Seminar: Internationale Handelsverträge in der Praxis, WIFI, Handelskammer Bozen 14.3.2016
Artikel: „Luogo di consegna e relativo accordo delle parti nell'ambito del foro comunitario del contratto", Contratto e Impresa / Europa 1/2011, 223–246
HONORARMODELLE
Je nach Mandat biete ich verschiedene Honorarmodelle an, die auf Ihre konkrete Situation abgestimmt werden können.
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Ein Stundenhonorar kommt in der Regel zum Einsatz, wenn der Umfang und Zeitaufwand für ein Mandat nicht vorhersehbar ist. In einigen Fällen kann eine Honorarobergrenze vereinbart werden.
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Für Mandate mit klar definiertem Umfang und vorhersehbarem Zeitaufwand biete ich ein Festhonorar an, auch gestaffelt nach Projektphasen.
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Viele Mandanten möchten Rechtsfragen nicht erst klären, wenn sie dringend werden, sondern einen persönlichen Ansprechpartner an ihrer Seite, der ihr Geschäft kennt und sie laufend begleitet.
Dafür biete ich individuelle Vereinbarungen an: als monatliche Pauschale, Stundenkontingent oder Festpreise für wiederkehrende Leistungen, je nachdem, was zu Bedarf und Budget passt.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
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Ich unterstütze Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen in den oben genannten Bereichen. Gelegentlich betreue ich auch Privatpersonen, insbesondere in vertrags- oder datenschutzrechtlichen Angelegenheiten. Als Rechtsanwalt bin ich nicht befugt, eine Mandantenliste zur Verfügung zu stellen.
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Ich selbst – jedes Mandat liegt durchgehend in meiner Hand, von der ersten Besprechung bis zum Abschluss. Wo im Einzelfall zusätzliche Kapazität sinnvoll ist, weise ich darauf hin und arbeite transparent mit ausgewählten Kolleginnen und Kollegen im In- und Ausland zusammen.
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Ja. Ich begleite ausländische Unternehmen, die in Italien oder der EU tätig sind oder tätig werden möchten, ebenso wie italienische Unternehmen bei nationalen und internationalen Fragestellungen und Internationalisierungsvorhaben.
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Ich biete Beratung, Audits, Schulungen und Vertretung in den oben genannten Bereichen und übernehme die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten (DSB/DPO). Die Unterstützung kann punktuell erfolgen, etwa bei der Erstellung von AGB oder Individualvereinbarungen, oder als laufende Begleitung, beispielsweise bei Technologieprojekten oder Internationalisierungsvorhaben.
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Ja. Ich berate zur EU-KI-Verordnung (AI Act) und den ergänzenden nationalen Bestimmungen, einschließlich aller Pflichten entlang der KI-Wertschöpfungskette. Darüber hinaus unterstütze ich beim Aufbau von KI-Kompetenz und KI-Governance, punktuell oder als laufende Begleitung.
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Ja. Ich unterstütze bei der Entwicklung, Umsetzung und Verbesserung von Compliance-Systemen in den Bereichen Datenschutz, künstliche Intelligenz (KI), Cybersicherheit, Datenregulierung und geistiges Eigentum. Als Rechtsanwalt bringe ich dabei neben der fachlichen Beratung auch das gesetzlich geschützte Berufsgeheimnis mit ein.
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Ja. Ich biete praxisorientierte Schulungen und Workshops an, als Präsenzveranstaltung, Webinar oder hybrides Format, auf Wunsch plattformgestützt und damit auch für große Teilnehmerzahlen skalierbar.
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Ja. Internationale Vertragsprojekte bilden seit jeher einen zentralen Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Ich gestalte, prüfe und verhandle seit jeher grenzüberschreitende Verträge im analogen und digitalen Bereich und begleite regelmäßig Projekte mit Partnern innerhalb und außerhalb der EU.
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Nicht unbedingt. Zwar begleite ich regelmäßig Projekte mit Bezug zu Deutschland, Österreich oder der Schweiz, doch ein wesentlicher Teil meiner internationalen Tätigkeit betrifft traditionell Projekte außerhalb der DACH-Region – in anderen EU-Ländern wie auch in Drittstaaten, meist in englischer Sprache.
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Ich arbeite täglich in deutscher, italienischer und englischer Sprache, bei Bedarf auch auf Französisch. Im internationalen Bereich verwende ich vorwiegend Englisch.
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Ja. Start-ups brauchen schnelle Antworten und ein Gespür dafür, was jetzt wichtig ist und was warten kann. Ich helfe, die rechtlichen Grundlagen von Anfang an richtig zu legen und so eine erfolgreiche Entwicklung zu fördern.
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In der Regel kläre ich zunächst in einem unverbindlichen Gespräch den Beratungsbedarf – persönlich, telefonisch oder meistens per Videokonferenz, da ich standortunabhängig arbeite. Im Anschluss vereinbaren wir die nächsten Schritte.
Kontaktieren Sie mich gerne für ein vertrauliches Gespräch oder einen Kostenvoranschlag.