Ihre persönliche Anwaltskanzlei für eine vernetzte Welt.

INTERNATIONALES WIRTSCHAFTS- UND VERTRAGSRECHT

Wir bieten unserer italienischen und internationalen Mandantschaft robusten Rechtsbeistand über Sprachbarrieren und Staatsgrenzen hinweg, sowohl in der klassischen Wirtschaft als auch im digitalen Raum.

  • Mit mehr als 15 Jahren Erfahrung im nationalen und insbesondere grenzüberschreitenden Vertragsrecht begleiten wir Sie bei einer Vielzahl von Business-to-Business- (B2B) und Business-to-Consumer-Verträgen (B2C), sowohl im analogen als auch im digitalen Bereich.

    Unsere Erfahrung umfasst Verträge über Unternehmen, gewerbliche Immobilien, Maschinen und Anlagen, Waren und Dienstleistungen sowie digitale Inhalte, digitale Dienste und Software.

    Wir stehen Ihnen in strategischen, operativen und Compliance-Fragen in allen Phasen des Vertragsprozesses zur Seite – von der Planung, Konzeption und Verhandlung über die Durchführung und Beendigung bis hin zur nachvertraglichen Phase.

    Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Internationalisierungsprojekten innerhalb und außerhalb der EU, um Ihr Unternehmen erfolgreich auf internationalen Märkten zu positionieren.

  • Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung im nationalen und insbesondere grenzüberschreitenden Handels- und Vertriebsrecht, sowohl im traditionellen als auch im digitalen Bereich.

    Wir begleiten Sie entlang der gesamten Lieferkette, insbesondere bei Einkaufs-, Produktions- und Fertigungsverträgen,  bei Handelsvertreter-, Vertragshändler-, Franchise- und Lizenzverträgen sowie bei Dienstleistungs-, Werk-, Kauf- und Lieferverträgen in verschiedenen Branchen.

    Wir unterstützen Sie bei der Steuerung vertraglicher Compliance-Anforderungen in der Lieferkette, die sich aus Gesetzen, internen Richtlinien oder Anforderungen Ihrer Partner ergeben. Dazu gehören Themen wie Exportkontrolle, Sanktionen, Antikorruption, ESG, geistiges Eigentum, Datenschutz und Cybersicherheit.

    Darüber hinaus beraten wir Sie in angrenzenden Bereichen wie Vertriebskartellrecht, Verbraucherschutz, Werbung, Produkthaftung und Produktsicherheitsrecht.

  • Wir unterstützen Sie dabei, sich in der komplexen Rechtslandschaft rund um Innovation und Kreativität zurechtzufinden.

    Wir beraten Sie bei der Identifizierung, dem Schutz, der Verwaltung und der Verwertung von Rechten des geistigen Eigentums (IP-Rechte), darunter Patente, Marken, Designs, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Sortenschutzrechte (Pflanzensorten), Urheberrechte und verwandte Schutzrechte einschließlich Datenbanken und Software.

    Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem IP-Vertragsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Abtretung und Lizenzierung von IP-Rechten, F&E-Vereinbarungen sowie Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs).

  • Rechtsstreitigkeiten können in kurzer Zeit erhebliche Störungen und Schäden verursachen. Dies gilt insbesondere für grenzüberschreitende Streitigkeiten, bei denen unter anderem kulturelle und sprachliche Barrieren, Zuständigkeitsfragen und ein erhöhtes Prozessrisiko zu berücksichtigen sind. Wir empfehlen daher ein vorausschauendes Konfliktmanagement, das dazu beiträgt, mögliche Spannungsfelder frühzeitig zu erkennen und angemessen zu steuern. 

    Kommt es dennoch zu einem Konflikt, stehen wir Ihnen sowohl bei der außergerichtlichen Lösung als auch in streitigen Verfahren fokussiert zur Seite, bei Bedarf in Zusammenarbeit mit ausgewählten Kolleginnen und Kollegen im In- und Ausland.

TECHNOLOGIE- UND DATENRECHT

Wir bieten umfassende rechtliche Unterstützung mit interdisziplinärer Kompetenz im digitalen Raum, im Datenschutz und in der Datenwirtschaft.

  • Wir betreuen Sie bei der rechtlichen Gestaltung und Absicherung ihrer digitalen Geschäftsmodelle, insbesondere in den Bereichen Cloud-Computing, Software-as-a-Service (SaaS), KI-Anwendungen, E-Commerce, Apps und Social Media. Darüber hinaus behalten wir Entwicklungen in weiteren Zukunftstechnologien, wie dem 3D-Druck und virtuellen Welten, im Blick.

    Ein Schwerpunkt liegt auf der vertraglichen Gestaltung und Absicherung digitaler Angebote unter Berücksichtigung internationaler Vertragsketten. Dazu zählen insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Nutzungsbedingungen, Lizenzmodelle, Service-Level-Agreements (SLA) sowie Vereinbarungen zur technischen Integration, etwa zu Schnittstellen (API). Wir unterstützen Sie auch bei der Anpassung und Weiterentwicklung bestehender Vertragswerke im Rahmen von Skalierung und Internationalisierung.

    Zudem helfen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung dabei, Ihre Produkte an die regulatorischen Anforderungen verschiedener Rechtsordnungen, insbesondere in Bezug auf Datenschutz, Datenregulierung, Cybersicherheit, Verbraucherschutz und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), anzupassen.

  • Wir unterstützen Verantwortliche und Auftragsverarbeiter in allen Bereichen des nationalen und internationalen Datenschutz- und ePrivacy-Rechts.

    Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie zu ergänzenden nationalen Vorgaben, etwa im Beschäftigtendatenschutz, zur Seite.

    Auch im Bereich des ePrivacy-Rechts betreuen wir Sie umfassend, beispielsweise bei der Nutzung von Cookies und ähnlichen Technologien sowie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Online-Angebote und Marketingmaßnahmen.

    Darüber hinaus begleiten wir Sie bei der Einhaltung von Datenschutzvorgaben außerhalb der EU, z.B. dem schweizer Datenschutzgesetz (DSG), der UK-DSGVO oder dem California Consumer Privacy Act (CCPA).

    Für eine nachhaltige Datenschutz-Compliance helfen wir Ihnen beim Aufbau und der Weiterentwicklung eines angemessenen Datenschutz-Managementsystems (DSMS) nach internationalen Standards und übernehmen für Sie auf Wunsch die Rolle des Datenschutzbeauftragten (DSB/DPO).

  • Wir unterstützen Unternehmen dabei, rechtliche Anforderungen im Bereich der Informations- und Cybersicherheit. Dazu zählen insbesondere die NIS-2-Richtlinie, der Digital Operational Resilience Act (DORA) und der Cyber Resilience Act (CRA).

    Unsere Beratung richtet sich sowohl an unmittelbar betroffene Unternehmen als auch an solche, die im Rahmen von Lieferketten oder Kundenanforderungen indirekt zur Umsetzung entsprechender Vorgaben verpflichtet sind.

    Für eine nachhaltige Compliance helfen wir Ihnen beim Aufbau und der Weiterentwicklung eines angemessenen Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) nach internationalen Standards.

  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen für künstliche Intelligenz (KI) entwickeln sich rasant weiter. Wir unterstützen Sie dabei, die Risiken und regulatorischen Anforderungen zu verstehen und zu erfüllen, unabhängig davon, ob Sie KI-Systeme entwickeln, vertreiben oder in Ihrem Unternehmen einsetzen möchten.

    Ein Schwerpunkt liegt auf der EU-KI-Verordnung (AI Act) sowie auf angrenzenden Rechtsgebieten wie Datenschutz, Cybersicherheit, Arbeitsrecht, geistiges Eigentum und Haftungsfragen.

    Bei übergreifenden oder strategischen Fragestellungen helfen wir Ihnen außerdem dabei, eine angemessene KI-Governance zu entwickeln und umzusetzen, um verantwortungsvolle KI in Ihrem Unternehmen zu fördern, Chancen zu nutzen und Risiken angemessen zu steuern.

CHRISTIAN NOTDURFTER

Christian ist ein mehrsprachiger italienischer Rechtsanwalt mit umfassender internationaler Erfahrung. Ergänzend zu seiner anwaltlichen Tätigkeit verfügt er über TÜV-Zertifizierungen als Datenschutzbeauftragter (DSB/DPO) und als Informationssicherheitsbeauftragter (ISO 27001).

  • Christian ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bozen und als Rechtsanwalt in Italien zugelassen.

  • Christian ist Mitglied der International Association of Privacy Professionals (IAPP), der Robotics & AI Law Society (RAILS), der Deutschen Gesellschaft für Vertriebsrecht (DGVR) und der Deutsch-Italienischen Juristenvereinigung (DIJV).

  • Deutsch, Italienisch, Englisch und Französisch.

  • Christian verfügt über umfangreiche Erfahrung in verschiedenen Ländern und Kontexten.

    Bevor er vor knapp 15 Jahren seine international ausgerichtete selbständige Tätigkeit aufnahm, war er unter anderem beim Europäischen Parlament in Brüssel und Straßburg, in der Rechtsabteilung eines führenden Luft- und Raumfahrtunternehmens in Paris sowie in renommierten Anwaltskanzleien in Heidelberg, Bozen und Mailand tätig. Zudem war er Universitätsassistent und Dozent an der Universität Innsbruck.

    Er ist seit vielen Jahren als Rechtsanwalt und ergänzend dazu als Datenschutzbeauftragter (DSB/DPO) tätig. Zudem lehrt er im Rahmen der Lehrveranstaltung "International Legal Issues in Contemporary Art and Design" an der Freien Universität Bozen, hält regelmäßig Schulungen und Seminare ab und veröffentlicht zu seinen Fachgebieten.

  • Christian studierte Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck, der Universität Padua und der University of Wales, Cardiff Law School.

    Anschließend vertiefte er seine Kenntnisse in mehreren berufsbegleitenden Weiterbildungsprogrammen, darunter ein Spezialisierungsmaster in internationalem Handelsrecht, ein Spezialisierungsmaster in Gesellschaftsrecht und ein Spezialisierungsmaster in Datenschutzrecht an der IlSole24Ore Business School in Mailand sowie eine Summer School zum EU- und US-Datenschutzrecht am Institut für Informationsrecht (IViR) in Amsterdam.

    Er absolvierte außerdem den Executive Master für Unternehmensinternationalisierung am Nuovo Istituto di Business Internazionale (NIBI) in Mailand und erhielt Zertifizierungen zum Datenschutzbeauftragten (DSB/DPO) und zum Informationssicherheitsbeauftragten (ISO 27001) beim TÜV Süd in München.

STRATEGISCHE PARTNER

Durch unsere strategische Partnerschaft mit der AI Consulting Services KG in Wien können wir bei Bedarf juristische und technische Expertise kombinieren, um umfassende Lösungen für komplexe KI-Projekte zu entwickeln.

HONORARMODELLE

Je nach Mandat bieten wir verschiedene Honorarmodelle an, die auf Ihre spezifische Situation abgestimmt werden können.

  • Ein Stundenhonorar wird in der Regel verwendet, wenn der Zeitaufwand für ein Mandat nicht vorhersehbar ist. In einigen Fällen kann eine Honorarobergrenze vereinbart werden.

  • Für Mandate mit klar definiertem Umfang und vorhersehbarem Arbeitsaufwand bieten wir ein Festhonorar an, auch in Form eines gestaffelten Modells.

  • Wenn Sie umfassende oder kontinuierliche Unterstützung wünschen, können wir individuelle Vereinbarungen treffen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie keine eigene Rechtsabteilung haben oder Ihr bestehendes Team regelmäßig mit spezialisiertem Fachwissen verstärken möchten.

    Für Start-ups prüfen wir gerne maßgeschneiderte Lösungen, um die rechtliche Unterstützung für Ihr wachsendes Unternehmen zugänglich und bedarfsgerecht zu gestalten.

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

  • Wir unterstützen Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen in den oben genannten Bereichen. Gelegentlich betreuen wir auch Privatpersonen, insbesondere in vertrags- oder datenschutzrechtlichen Angelegenheiten. Als Anwaltskanzlei stellen wir keine Mandantenliste zur Verfügung.

  • Ja. Wir begleiten ausländische Unternehmen, die in Italien oder der EU tätig sind oder tätig werden möchten, ebenso wie italienische Unternehmen bei nationalen und internationalen Fragestellungen.

  • Wir bieten umfassende Beratung, Audits, Schulungen und Vertretung in den oben genannten Bereichen. Darüber hinaus übernehmen wir das Mandat als externe Datenschutzbeauftragte (DSB/DPO).

    Unsere Unterstützung kann sowohl punktuell, etwa bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Individualvereinbarungen, als auch umfassend erfolgen, beispielsweise bei komplexen Internationalisierungsvorhaben oder bei der Entwicklung und dem Vertrieb von KI-Produkten.

  • Ja. Wir begleiten die Entwicklung, Umsetzung und Verbesserung von Compliance-Systemen in den Bereichen Datenschutz, Künstliche Intelligenz (KI), geistiges Eigentum und Cybersicherheit. Als Anwaltskanzlei bringen wir dabei neben fachlicher Tiefe auch das gesetzlich geschützte Berufsgeheimnis mit ein.

  • Ja. Internationale Vertragsprojekte bilden seit jeher einen zentralen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Gestaltung, Prüfung, Verhandlung und laufenden Betreuung grenzüberschreitender Verträge im analogen und digitalen Bereich. Wir begleiten regelmäßig Projekte mit Partnern innerhalb und außerhalb der EU. 

  • Nicht unbedingt. Zwar begleiten wir regelmäßig Projekte mit Bezug zu Deutschland, Österreich oder der Schweiz, doch ein wesentlicher Teil unserer internationalen Tätigkeiten betrifft traditionell auch Projekte außerhalb der DACH-Region, sowohl in anderen EU-Ländern als auch in Ländern außerhalb der EU, meist in englischer Sprache.

  • Wir arbeiten in deutscher, italienischer, englischer und französischer Sprache. Im internationalen Bereich verwenden wir vorwiegend Englisch.

  • Ja. Unser Angebot ist flexibel und umfasst auch spezielle Lösungen für Start-ups mit begrenzten Ressourcen, etwa in Form von Starter-Paketen.

  • In der Regel klären wir zunächst in einem unverbindlichen Gespräch den Beratungsbedarf – persönlich, telefonisch oder meistens per Videokonferenz, da wir standortunabhängig arbeiten. Im Anschluss erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit den nächsten Schritten.

Kontaktieren Sie uns für ein vertrauliches Gespräch oder einen Kostenvoranschlag.